Schluss mit Fehlanreizen und falscher Nachsicht
Der wichtigste (Fehl-)Anreiz, über das Asylrecht in das deutsche Sozialsystem einzuwandern, ist die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die nicht oder nicht mehr bleibeberechtigt sind. Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht die entsprechenden Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen. Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Unter anderem ist ihre Sozialhilfe umgehend auf ein rechtlich zulässiges Minimum an Sachleistungen zurückzuführen.
Eine freiwillige Ausreise ist besser als eine Abschiebung. Gerade wer aus rein wirtschaftlichen Motiven Asyl in Deutschland beantragt hat, kann – gegebenenfalls durch Gewährung einer einmaligen Starthilfe – zur freiwilligen Rückkehr bewogen werden.
Keine direkte Einwanderung in die Sozialsysteme
Das europäische Freizügigkeitsrecht hat zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der Europäischen Union aus den ärmeren in die reicheren Staaten, insbesondere nach Deutschland geführt. Dabei muss die direkte Einwanderung in Sozialsysteme verhindert werden. Wir befürworten eine maßvolle legale Einwanderung aus Drittstaaten nach qualitativen Kriterien. Im Vordergrund stehen dabei die Interessen Deutschlands als Sozialstaat, Wirtschafts- und Kulturnation.
Jeder Einwanderer hat eine unabdingbare Bringschuld, sich zu integrieren; er muss sich seiner neuen Heimat anpassen, nicht umgekehrt. Wer sich der Integration verweigert, muss sanktioniert werden und letztendlich auch sein Aufenthaltsrecht verlieren können.
Die AfD lehnt den „Doppelpass“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit grundsätzlich ab, was wohlbegründete Sonderfälle aber nicht ausschließt.