Bürgermeister weiterhin in der Corona-Panik: Stadtratssitzungen bis Ende des Jahres in der Paul-Metz-Halle
„Die Pandemie ist vorbei“, erklärte der Virologe Drosten im Dezember 2022. Die vielen Nachrichten, die auf der ganzen Welt auf Handys, Fernsehern und Nachrichten-Websites aufgeblitzt sind, als die Weltgesundheitsorganisation im Mai 2023 verkündete, dass die Pandemie vorbei sei,… Vorbei? Nicht in Zirndorf!
Der amtierende Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) scheint von den Geschehnissen wenig mitbekommen zu haben, so wenig, dass alle Stadtratssitzungen weiterhin in der Stadthalle stattfinden sollen, auf Kosten der Steuerzahler.
Die AfD stellte schon im Juni 2022 einen Antrag, indem abgestimmt werden soll, ob die Sitzungen wieder im Rathaus stattfinden sollen. Der Antrag wurde nicht einmal diskutiert, da der Bürgermeister die Zuständigkeit für diesen Antrag nicht im Stadtrat sah und die Entscheidung „allein dem Bürgermeister zusteht“.
Die AfD reagierte auf dieses Thema mit einer Anfrage wie folgt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zwingel,
die AfD bittet, zur nächsten Stadtratssitzung folgende Anfrage, in der öffentlichen Sitzung zu beantworten:
Mit der E-Mail vom 06.07.22, beantragten wir eine Rückkehr der Sitzungen in den Sitzungssaal des Rathauses. Wir führten als Begründung auf, dass die PMH unnötig blockiert werde und somit wertvoller Umsatz nicht ausgeschöpft werden kann. Ebenso führten wir auf, dass sämtliche Sitzungen in den umliegenden Rathäusern und Kreistagen wieder in den regulären Räumlichkeiten stattfinden. Spätestens seit der Kreistagssitzung des Landkreises Fürth am 11.07.22, in der Sie und über 60 weitere Personen beiwohnten, sollte Ihnen das nicht entgangen sein. Wir haben außerdem darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der PMH einer unnötigen Belastung ausgesetzt sind.
Leider haben Sie zu keiner dieser Punkte Stellung bezogen, sondern ausschließlich darauf verwiesen, dass der 1. Bürgermeister den Ort und Zeitpunkt der Sitzung festlegt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Anfrage:
1. Warum lassen Sie den Antrag nicht zu, um ein Stimmungsbild des Stadtrates aufzufassen?
2. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um wieder in den regulären Sitzungssaal zurückzukehren?
3. Wie bewerten Sie hierbei auch Ihr eigenes vorbildliches Verhalten, wenn Sie einerseits den Stadtrat und die Mitarbeiter der PMH in „Geiselhaft“ nehmen und die Sitzungen rein aufgrund vom subjektiven „Empfehlungen“ an einen unzweckmäßigen Ort abhalten wollen? Aber anderseits, an Massenveranstaltungen teilnehmen, ohne Maske zu tragen oder den Abstand einzuhalten, was Sie dann auch öffentlich im Sozialen Medien posten. Hierbei jedoch keinerlei Übervorsichtigkeit walten lassen, wie Sie es den Mitgliedern des Stadtrates, wie auch den Bediensteten, über Gebühr weiter zumuten wollen? Das Verhalten gleicht eher dem alten Klerikermotto, „Wasser predigen und Wein saufen“.
Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:
Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung bereitet der erste Bürgermeister die Beratungsgegenstände vor und beruft den Stadtrat zu Stadtratssitzungen ein. Das Recht den Stadtrat einzuberufen beinhaltet auch das Recht, Zeitpunkt und Ort der Sitzungen zu bestimmen. Der Ort der Sitzung ist so zu wählen, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit nach Art. 52 GO gewahrt bleibt. Die Paul-Metz-Halle erfüllt diese Anforderung. Der Stadtrat kann im Hinblick auf Zeitpunkt und Ort von Stadtratssitzungen lediglich unverbindliche Vorgaben treffen, von denen der Bürgermeister jederzeit abweichen darf. Mit der Regelung unter § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat der Stadtrat bereits festgelegt, dass Sitzungen im großen Sitzungssaal des Zirndorfer Rathauses, Fürther Str. 8, stattfinden.
Im Hinblick auf Stadtratssitzungen wird das Schreiben des Innenministeriums vom 8. April 2022 berücksichtigt. Durch die Verlagerung der Sitzungen in die Paul-Metz-Halle kommt es weder für Stadtratsmitglieder, noch für Bürger zu Beeinträchtigungen.
Eine Rückkehr in den Sitzungssaal ist abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen und fällt in den Entscheidungsbereich des ersten Bürgermeisters.
§ 30 Satz 1 der Geschäftsordnung erlaubt es Stadtratsmitgliedern, in jeder Sitzung Anfragen über solche Gegenstände zu richten, die in die Zuständigkeit des Stadtrats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. Punkt 3 der AfD-Anfrage erfüllt diese Kriterien nicht und beinhaltet zudem falsche und provokante Behauptungen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Der erste Bürgermeister hat im Übrigen zu keiner Zeit gegen geltende Vorschriften verstoßen.
Nun melden sich die Freien Wähler im Juni 2023 zu Wort und wollen auch wieder in das Rathaus zurückkehren. Die Antwort des Bürgermeisters kam prompt, mit derselben unschlüssigen Aussage.
Bewerten Sie selbst 😉
Bastian Treuheit, Stadtrat