Zirndorfer Eisbahn schließt endgültig

Zirndorfer Eisbahn schließt endgültig

Trauriger Tag für Kinder, Familien und Sportfreunde – Die Eisbahn schließt endgültig.

Nach harten Verhandlungen steht fest: Der Stadtrat genehmigt keine Mittel für einen Neubau der defekten Eisbahn. Lediglich Stadtrat Treuheit (AfD) und Stadträtin Otto (SPD) stimmten für den Grundsatzbeschluss, Gelder für die Eisbahn bereitzustellen. 

Die meisten Stadträte machten die Rolle rückwärts, als die Zahlen der Werkleiter doppelt so hoch waren wie bei einer Präsentation vor zwei Monaten. Demnach sollte eine neue kleine Eisfläche, mit der größer der Bestandsanlage (30 m × 30 m) anstatt 500.000 € fast 1 Million Euro kosten.

Zuvor wurde heiß diskutiert, die Werkleitung und Bürgermeister ins Kreuzfeuer genommen. Zum einen schimpfte der fraktionslose Stadtrat Spath, dass die Zahlen des Werkleiters, die vorgelegt wurden, erst in der Sitzung präsentiert wurden und somit eine ausreichende Vorbereitung der Räte erschwerten. Zum anderen wurde der Bürgermeister Zwingel von vielen Räten kritisiert, als sie ihm vorwarfen, der Kämmerei in den Rücken zu fallen und sich positiv für die Millioneninvestition aussprach, obwohl der Haushalt angespannt war und ist.  

Auch der Antrag von Stadtrat Treuheit (AfD), eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit Eisbahnen und -stadien in anderen Städten auseinandersetzen sollte, um die Kosten zu vergleichen, wurde abgelehnt. Treuheit plädiert seit Jahren für die Errichtung einer großen Eisfläche (60 m × 30 m), um auch den zahlreichen Vereinen die Möglichkeit zu geben, ihren Sport auszuüben und einen gewinnbringenden und wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. 

Windpark im Landkreis Fürth: Widerstand wächst!

Windpark im Landkreis Fürth: Widerstand wächst!

Windpark zwischen Bronnamberg und Wachendorf? Bürgerentscheid!

Die geplanten Windvorbehaltsgebiete zwischen Bronnamberg und Wachendorf sind bereits länger Bestandteil des Regionalplans und umfassen insgesamt 88 Hektar. Die Fläche bietet Platz für bis zu zehn Windenergieanlagen. 

Es scheint, als ob durch das neue „Wind-an-Land-Gesetz“ Fakten geschaffen werden.  Der Markt Cadolzburg hat seine Bürger schon eingeweiht, während die Einwohner von Zirndorf mal wieder in die Röhre schauen. Die AfD sieht die fehlende Bürgerbeteiligung in Zirndorf erneut als Problem.

Aufgrund dessen stellt die AfD in der nächsten Stadt bzw. Kreistagssitzung umfangreiche Anfragen, die zum Teil auch von besorgten Einwohnern eingereicht wurden. Außerdem beantragt die Ratsgruppe der AfD in Zirndorf eine Informationsveranstaltung für Bürger und schlägt ein Ratsbegehren vor, das im Bürgerentscheid mündet.   

Bastian Treuheit (AfD) kommentiert: „Wir möchten vermeiden, dass politisch motivierte Klimazielvorgaben in einen sinnlosen Aktionismus münden, der weder von den Bürgern einen Vorteil bringt noch dem Erhalt der Arbeitsplätze in unserer Region dient, der aber unwiederbringlich unsere schöne Landschaft, unseren Wald und unsere für Mensch und Tier lebenswichtigen Ökosysteme zerstört!

Bürger & Politiker sollten die Fakten und das Für und Wider zum Thema Windkraft kennen, damit sie zwischen Tatsachen und Wunschdenken unterscheiden können. In unserer windarmen Region können noch so viele Windräder unsere Wirtschaft nicht retten.“

Bereits im Frühjahr 2024 wurde ein ungefähr 20 Hektar großer Solarpark nördlich von Bronnamberg genehmigt. Eine Fläche, die so groß ist wie die Ortschaft Bronnamberg selbst.

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Kein Windpark in Zirndorf und Cadolzburg!
AfD erziehlt Erfolg gegen Stadt Zirndorf vor dem Verwaltungsgericht!

AfD erziehlt Erfolg gegen Stadt Zirndorf vor dem Verwaltungsgericht!

Verstoß gegen das Neutralitätsgebot!

Die Äußerungen des Bürgermeisters und der Kulturreferentin der Stadt Zirndorf in sozialen Medien und auf der Gegendemo zur EU-Wahlkampfveranstaltung des AfD-Ortsverbandes Zirndorf am 16.05.24 veranlasste die Partei zu einer teils erfolgreichen Unterlassungsklage gegen die Stadt. 

So ist es der Kulturreferentin Elke Eder zukünftig untersagt, als solche die Nutzung der betreffenden Paul-Metz-Halle durch die AfD anzuprangern. Beim Bürgermeister sah das Gericht dagegen keine Verletzung seiner amtlichen Neutralitätspflicht. Dieser und ein Zeugen-Ehepaar haben nämlich der Darstellung seiner Worte auf der Gegendemonstration durch Berichte der Fürther Nachrichten vom 18.05. und 20.06.24 nach der Klageeinreichung mit eidesstattlichen Erklärungen widersprochen.

Die AfD begrüßt dennoch das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach als „Schutz der Chancengleichheit der Parteien und freien Willensbildung der Bürger“. Einer Einflussnahme und Einschüchterung durch eine Stadtverwaltung, wie sie z.B. zuletzt gegen den AfD-Bundesparteitag in Essen gescheitert sei, schiebe das Gericht nun auch in Zirndorf einen klaren Riegel vor.

Die AfD betont: „Wir haben der Darstellung der Fürther Nachrichten zur Gegendemo geglaubt und schätzen eine vertrauenswürdige Lokalberichterstattung als wichtige Grundlage der kommunalen Demokratie. Mit der Klage wollten wir niemanden in seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken oder gar persönlich angreifen, sahen jedoch die Neutralitätspflicht der Verwaltung als hohes Gut verletzt und uns deshalb zur Gegenwehr genötigt“.

Evtl. prüfe man auch noch weitere Rechtsmittel. Städtische Institutionen und Repräsentanten hätten der Bürgerschaft als Ganzes zu dienen und nicht nur den Interessen einer oder mehrerer Parteien. Ein klarer Rahmen für den politischen Wettkampf fördere auch die nötige sachorientierte Zusammenarbeit im Stadtrat.

AfD Zirndorf

Frühere Pressemitteilung

Pressemitteilung: Bürgermeister Zwingel missbraucht sein Amt

Pressemitteilung: Bürgermeister Zwingel missbraucht sein Amt

Am Donnerstag, den 16. Mai, fand im vollbesetzen kleinen Saal der Paul-Metz-Halle in Zirndorf eine Wahlkampfveranstaltung der AfD statt. Zudem veranstaltete ein Bündnis aus CSU, SPD, Grünen, Linken, Freie Wähler, AWO, Verdi-Jugend und das Fürther Bündnis gegens Rechts eine Gegenkundgebung. Bereits im Vorfeld war bekannt, dass der Bürgermeister der Stadt Zirndorf, Thomas Zwingel dazu eine Rede halten sollte.

Der Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) forderte in seiner Rede, „nicht eine bestimmte Partei zu wählen, sondern eine demokratische Partei“. Zudem erklärte das Stadtoberhaupt: „Wenn man eine Chance gehabt hätte, hätte man den Feinden Europas, den Feinden der Demokratie, nicht die Paul-Metz-Halle überlassen“. 

Im Ortsvorstand der AfD Zirndorf reagiert man mit Unverständnis. Die AfD stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Thomas Zwingel von der SPD missbrauche sein Amt als Bürgermeister für den Wahlkampf seiner Partei und verletze in grober Weise das Neutralitätsgebot. Als Bürgermeister sei er Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten.

Vorsitzender der AfD Zirndorf, Bastian Treuheit fasst zusammen: „Ein Bürgermeister unterliegt der Neutralitätspflicht, besonders in Zeiten des Wahlkampfes. Zwingel betreibt mit seiner Äußerung unzulässige Wahlbeeinflussung. Die zuständige Rechtsaufsicht ist informiert, der Vorgang ist in Prüfung.“

Kein Einzelfall: Die Zirndorfer Stadträtin Elke Eder (FW) missbrauchte ebenfalls ihr Amt als Kulturreferentin, um sich gegen die AfD auszusprechen und die Partei zu diffamieren. Sie schrieb öffentlich auf Facebook: „Auch als Kulturreferentin der Stadt Zirndorf kann ich es nicht zulassen, dass unsere Paul-Metz-Halle, in der großartige nationale und internationale KünstlerInnen auftreten, von einer Partei benutzt wird, die als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist!

Dazu äußert sich Bastian Treuheit wie folgt: „Die Amtsinhaber im Zirndorfer Rathaus stehen exemplarisch für eine politische Kaste in Deutschland, die die Demokratie allein für sich gepachtet zu haben glaubt. Das Neutralitätsgebot gilt für jeden Amtsträger gleichermaßen, ob es sich nun um den Bundespräsidenten oder einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde handelt. Allen Parteien steht es zu, gleiche Chancen im Wahlkampf zu erhalten und nicht durch Wahlempfehlungen und Diffamierungen von Amtsrägern behindert zu werden.“