Verstoß gegen das Neutralitätsgebot!
Die Äußerungen des Bürgermeisters und der Kulturreferentin der Stadt Zirndorf in sozialen Medien und auf der Gegendemo zur EU-Wahlkampfveranstaltung des AfD-Ortsverbandes Zirndorf am 16.05.24 veranlasste die Partei zu einer teils erfolgreichen Unterlassungsklage gegen die Stadt.
So ist es der Kulturreferentin Elke Eder zukünftig untersagt, als solche die Nutzung der betreffenden Paul-Metz-Halle durch die AfD anzuprangern. Beim Bürgermeister sah das Gericht dagegen keine Verletzung seiner amtlichen Neutralitätspflicht. Dieser und ein Zeugen-Ehepaar haben nämlich der Darstellung seiner Worte auf der Gegendemonstration durch Berichte der Fürther Nachrichten vom 18.05. und 20.06.24 nach der Klageeinreichung mit eidesstattlichen Erklärungen widersprochen.
Die AfD begrüßt dennoch das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach als „Schutz der Chancengleichheit der Parteien und freien Willensbildung der Bürger“. Einer Einflussnahme und Einschüchterung durch eine Stadtverwaltung, wie sie z.B. zuletzt gegen den AfD-Bundesparteitag in Essen gescheitert sei, schiebe das Gericht nun auch in Zirndorf einen klaren Riegel vor.
Die AfD betont: „Wir haben der Darstellung der Fürther Nachrichten zur Gegendemo geglaubt und schätzen eine vertrauenswürdige Lokalberichterstattung als wichtige Grundlage der kommunalen Demokratie. Mit der Klage wollten wir niemanden in seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken oder gar persönlich angreifen, sahen jedoch die Neutralitätspflicht der Verwaltung als hohes Gut verletzt und uns deshalb zur Gegenwehr genötigt“.
Evtl. prüfe man auch noch weitere Rechtsmittel. Städtische Institutionen und Repräsentanten hätten der Bürgerschaft als Ganzes zu dienen und nicht nur den Interessen einer oder mehrerer Parteien. Ein klarer Rahmen für den politischen Wettkampf fördere auch die nötige sachorientierte Zusammenarbeit im Stadtrat.
AfD Zirndorf