Antrag: Erstellung Sicherheitskonzept für das Umfeld der Asylunterkunft Sternstraße

Antrag vom 29. August 2023. Antrag in der Sitzung am 23. Januar 2024 zurückgezogen – wird im Kreistag eingereicht.

die AfD beantragt zur nächsten Stadtratssitzung:

Im Zusammenwirken mit der PI Zirndorf, Landratsamt und dem Ordnungsamt Zirndorf soll ein nach außen wirkendes Sicherheitskonzept für die Asylunterkunft Sternstraße erarbeitet werden.

Folgende Aspekte sollen darin u.a. insbesondere berücksichtigt werden:

Sicherheit der Schüler der Grundschule und Mittelschule durch Präsenz von Polizei/Ordnungsamt/Schulwegbegleitern zu Schulbeginn bzw. Schulschluss

Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern im Bibertbad

Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Anwohnerschaft

Einrichtung einer tagsüber durchgehend erreichbaren Hotline für die Zirndorfer Bürger zum Themenkomplex Asyl und Migration

Bei der Planung künftiger Asylunterkünfte dieser Größenordnung wird stets ein ähnliches nach außen wirkendes Sicherheitskonzept erstellt.

Begründung:

Die Asylunterkunft für 150 Migranten in der Sternstraße hat unter vielen Bürgern für Befürchtungen hinsichtlich ihrer Sicherheit und der ihrer Kinder gesorgt. Ausdruck dessen ist die vergangene Bürgerfragestunde und das darauffolgende Versammlungsgeschehen vor dem Rathaus. Bisher konnte die Stadtverwaltung diesen berechtigten Sorgen nicht Rechnung tragen. Es ist klar: Es fehlt ein Sicherheitskonzept für das Umfeld der geplanten Asylunterkunft. Ein Blick auf die polizeiliche Kriminalstatistik dürfte die Forderung nach einem Sicherheitskonzept zusätzlich unterstreichen.

Bastian Treuheit, Stadtrat

Ausführung der Verwaltung (Sitzungsvorlage für die Stadtratssitzung am 23.01.24, 17:30 Uhr, Paul-Metz-Halle):

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.08.2023 beantragen die beiden Stadträte der AfD die Erstellung
eines Sicherheitskonzeptes für das Umfeld der Asylunterkunft Sternstraße; auf das in
Kopie beigefügte Schreiben wir verwiesen.
Ich habe den Antrag unmittelbar zur Stellungnahme an das Landratsamt Fürth gegeben, da ich Zweifel an der Zuständigkeit des Stadtrats hatte und habe. Das Landratsamt hat mit Mail vom 29.11.2023 diese Rechtsauffassung bestätigt und führt auf:

„Sicherheitskonzept

Planung und Betrieb der Unterkünfte obliegen dem staatlichen Landratsamt.
Dabei wird auch die Verträglichkeit vor Ort bewertet. Insbesondere ist in den
Unterkünften grundsätzlich in Abstimmung mit der örtlichen Polizeiinspektion
ein Sicherheitsdienst vorgesehen, der in mehreren Funktionen innerhalb und im
unmittelbaren Umfeld der Einrichtung tätig wird.

Die Gemeinden und auch ihre Kollegialorgane sind auch weiterhin aufgerufen,
aus ihrer Sicht geeignete Standorte für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu melden. Hierdurch kann eine örtliche Steuerungswirkung erzielt werden und das Landratsamt wird von den Gemeinden mitgeteilt
Standorte bevorzugt und beschleunigt prüfen.

Die unterschwellige Unterstellung, dass die bloße Anwesenheit von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bereits eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler, Anwohner oder Badbesucher darstelle ist zurückzuweisen. Bis dato ist eine erhöhte polizeiliche Auffälligkeit im Umfeld der vom Landkreis betriebenen Unterkünfte nicht belegbar. Hingegen besteht eine erhöhte Sensibilität Befindlichkeit
in Teilen der Bevölkerung, die sich nicht immer in den Statistiken erhärten lässt.
Auch im aktuellsten Berichtsjahr 2022 war der Landkreis Fürth der sicherste
Landkreis in Mittelfranken.

Die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum auch durch präventives Handeln ist der Landespolizei übertragen.

Die Abläufe im Bibertbad richten sich nach Art. 21 GO.“

„Beschlussvorschlag: Nichtbefassung wegen fehlender Zuständigkeit. Stadtverwaltung Zirndorf, Thomas Zwingel, Erster Bürgermeister“