Antwort der Verwaltung:
Sehr geehrter Herr Treuheit, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.10.2024.
Uns ist die Anbringung der Wärmedämmung ebenfalls aufgefallen und stehen deshalb bereits mit der Bauaufsicht in Kontakt. Generell kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Anbringung einer Wärmedämmung grundsätzlich ein verfahrensfreies Vorhaben darstellt. Die Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch sehen sogar eine Duldungspflicht von Überbauungen mit Wärmedämmung vor. Wie Sie bereits richtig schreiben, gelten die gesetzlichen Anforderungen für neu geplante und umfassend sanierte Gehwege; dies ist vorliegend nicht der Fall. Das Mindestmaß von 1,20 m ist eingehalten, zumal die Gehwegbreite im weiteren Verlauf nach Westen sogar noch geringer ausfällt. Wir bleiben jedoch im Kontakt mit dem Landratsamt Fürth. In der Regel werden für solche Fälle von uns sogenannte Überbaurechte geschlossen; dies blieb im vorliegenden Fall aufgrund der fehlenden Benachrichtigung bisher aus. Im Ergebnis bleibt jedoch festzuhalten, dass derzeit keine Hinderungsgründe für eine solche – nachträgliche – Vereinbarung zu erkennen sind.
Thomas Zwingel, Erster Bürgermeister