Bauarbeiten behindern Fußgänger

Anfrage: Stromausfall im Stadtgebiet Zirndorf am 21.10.2024

Antwort der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anfrage hat sich zwischenzeitlich erledigt, nachdem die Stadtwerke ausreichend (auch über ihre Homepage) informiert haben.

Freundliche Grüße

Thomas Zwingel, Erster Bürgermeister

Mitteilung Stadtwerke:

Im Bereich der Schützenstraße werden derzeit die Hauptversorgungsleitungen erneuert. Im Rahmen dieser Kabelverlegungsarbeiten mussten vorsorglich zwei Hauptleitungen außer Betrieb genommen werden.

Die Versorgung musste deshalb über andere Versorgungsleitungen erfolgen.

Gegen 18:26 Uhr kam es zu einer Überlastung der alternativen Versorgung und damit zum Stromausfall in Teilen der Innenstadt, dem Altfeld und in Teilen der Nordstadt.

Die Versorgung konnte durch gezielte Schaltmaßnahmen gegen 19:15 Uhr wieder sichergestellt werden. 

Bauarbeiten behindern Fußgänger

Anfrage: Migrantenunterkunft Sternstr. 10, Eingeschränkter Gehweg durch Fassadendämmung

Antwort der Verwaltung:

Sehr geehrter Herr Treuheit, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.10.2024.

Uns ist die Anbringung der Wärmedämmung ebenfalls aufgefallen und stehen deshalb bereits mit der Bauaufsicht in Kontakt. Generell kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Anbringung einer Wärmedämmung grundsätzlich ein verfahrensfreies Vorhaben darstellt. Die Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch sehen sogar eine Duldungspflicht von Überbauungen mit Wärmedämmung vor. Wie Sie bereits richtig schreiben, gelten die gesetzlichen Anforderungen für neu geplante und umfassend sanierte Gehwege; dies ist vorliegend nicht der Fall. Das Mindestmaß von 1,20 m ist eingehalten, zumal die Gehwegbreite im weiteren Verlauf nach Westen sogar noch geringer ausfällt. Wir bleiben jedoch im Kontakt mit dem Landratsamt Fürth. In der Regel werden für solche Fälle von uns sogenannte Überbaurechte geschlossen; dies blieb im vorliegenden Fall aufgrund der fehlenden Benachrichtigung bisher aus. Im Ergebnis bleibt jedoch festzuhalten, dass derzeit keine Hinderungsgründe für eine solche – nachträgliche – Vereinbarung zu erkennen sind.

Thomas Zwingel, Erster Bürgermeister

Bauarbeiten behindern Fußgänger

Anfrage: Vandalismus im Stadtgebiet Zirndorf

Antwort der Stadtverwaltung (Auszug Niederschrift):

Mit Schreiben vom 14. April 2024 thematisiert die AfD im Zirndorfer Stadtrat Vandalismusfälle im Stadtgebiet und stellt einen Fragenkatalog dazu. Zusammengefasst beantwortet Bürgermeister Thomas Zwingel die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: 

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durch Graffiti wurde gegen drei Heranwachsende geführt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Täter zu den weiteren Sachbeschädigungen durch Graffiti im Bereich der Bushaltestelle Siedlerstraße konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen dauern ebenfalls an.

Zu Frage 2:

Gemäß Kriminalstatistik für das 2023 wurden 107 Straftaten mit dem PKS-Straftatenschlüssel 674000 für das Stadtgebiet Zirndorf registriert, darunter 16 Straftaten, die durch Graffiti begangenen wurden.

Zu Frage 3:

Die Taten werden selbstverständlich verurteilt.

Zu Frage 4:

Die städtischen Kosten durch Vandalismus werden nicht gesondert erfasst.

Zu Frage 5:

Es liegen keine Erkenntnisse vor. Durch die Kriminalstatistik 2022 zeigte sich, dass Delikte, begangen durch Jugendliche und Heranwachsende, ansteigen. Aus diesem Grund wurde seitens der PI auf das Thema reagiert und die Innenstadt verstärkt bestreift. Es konnten immer wieder Jugendliche/Heranwachsende festgestellt werden, die sich dort zu mehreren trafen/aufhielten. Eine feste Gruppenstruktur war nicht erkennbar und auch nicht durch begangene Straftaten belegbar.

Zu Frage 6:

Anhand der Kriminalstatistik 2023 wurden keine Fälle von Vandalismus (PKS-Straftatenschlüssel 674000) an Schulen registriert. Im Vorjahr wurden sieben derartige Taten an Schulen registriert.

Zu Frage 7:

Im öffentlichen Raum wird durch eine gute Ausleuchtung die soziale Kontrolle ermöglicht und so versucht, die Hemmschwelle zu erhöhen. Weitergehende Maßnahmen sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht umsetzbar.

Stadtverwaltung